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Emergency GmbH

Geschäftsführer

Manuel Prothmann

Dianastrasse 44
14482 Potsdam

 
Kontakt

Telefon: +49 331 2701439

Telefax: +49 331 2809903

E-Mail: info@emergency-tv.de

 

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister Potsdam Stadt
Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: 10620


Umsatzsteuer-ID

046 / 108 / 01507


Wirtschafts-Identifikationsnummer

 

046 / 108 / 01507

Aufsichtsbehörde

IHK Potsdam

 

Verantwortlicher für den Inhalt nach Telekommunikationsgesetz:

Manuel Prothmann

 

m.prothmann@emergency-tv.de

 

 

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Quelle: Disclaimer von Anwalt Sören Siebert

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenso gilt ausschließlich der jeweilige Werbevertrag zur Auftragsabwicklung, der Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

Werbematerial / Ausstrahlung:
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für die Ausstrahlung zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung bei möglicher Verletzung von Marken-, Lizenz- oder Schutzrechten Dritter. Die für die Produktion des Werbefilms erforderlichen Unterlagen müssen vom Auftraggeber spätestens 15 Tage vor dem vereinbarten Sendebeginn dem Auftragnehmer übersandt werden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer die Produktion des Werbespots nicht selbst vornimmt, sondern die Auftragsabwicklung Dritten überlässt.  Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt.
Vor Ausstrahlung des Werbespots erhält der Auftraggeber eine Filmkopie. Geht beim Auftragnehmer  innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Werbespots kein Widerspruch ein, gilt die Filmkopie als genehmigt. Bei nicht termingerechter Anlieferung von Werbematerial oder Nichtabnahme des 3. Clipvorschlages ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Sendbeginn einen einfachen Spot mit dem Firmennamen des Auftraggebers einzusetzen. Dies gilt als vollständige Vertragserfüllung.
Nach vollständiger Vorlage des Werbematerials wird der Auftragnehmer einen entsprechenden Werbespot nach Korrekturfreigabe in das Werbesystem einbringen, bzw. gegen die Standardwerbung austauschen. Werbespots, die vom Auftraggeber selbst erstellt wurden, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € geprüft und im System platziert. Die Aktualisierung des genehmigten Werbespots während der Vertragslaufzeit ist kostenpflichtig und wird mit mindestens 100,00 € berechnet.

Daten für die Ersteller der Werbeclips:
Bitte beachten Sie die vertraglich vereinbarte Spotlänge. Den fertig geränderten Spot senden sie uns per Mail
Dateiformat: DivX
Bildformat: 1368 x 768

Auftragsannahme / Ablehnung:
 Der Auftrag wird durch Auftragsbestätigung bzw. Auftragsausführung wirksam. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge wegen des Inhalts, Gestaltung, Form oder Herkunft abzulehnen. Verstößt die Ausstrahlung des Werbespots gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten, kann der Auftragnehmer ebenfalls den Auftrag ablehnen. Davon unberührt bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers. Der abgelehnte Werbeauftrag kann durch einen neuen Werbeauftrag ersetzt werden. 

Platzierung / Konkurrenzausschluss:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Werbespots konkurrierender Unternehmen nicht unmittelbar hintereinander zu zeigen. Im Übrigen kann ein Exklusivrecht nicht zugesichert werden.

Auftragsbeginn:
Der Auftragsbeginn kann durch technische oder örtliche Gegebenheiten abweichend sein und wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Hier gilt der Sendebeginn bzw. die Erstausstrahlung als Auftragsbeginn und wird per Auftragsbestätigung mitgeteilt. Eine Verzögerung des Auftragsbeginns beeinflusst nicht die Vertragslaufzeit.

Ersatzansprüche:
Dieser Vertrag ist nur dann wirksam, wenn der Grundvertrag zwischen dem Werbeflächenvermieter und dem Auftragnehmer bestehen bleibt. Erfolgt eine vorzeitige Kündigung des Grundvertrages durch den Werbeflächenvermieter erlöschen alle Werbeleistungs- und Schadensersatzansprüche aus dem bestehenden Werbekundenvertrag in wechselseitiger Wirkung. Für den Sendeausfall des Werbespots durch höhere Gewalt oder technischem Defekt berechnet der Auftraggeber dem Auftragnehmer keinen Schadensersatz oder sonstige Ansprüche. Der Sendeausfall ist seitens des Auftraggebers nachzuweisen. Der Hinweis muss schriftlich binnen einer Frist von 1 Woche nach Kenntnisnahme erfolgen. Sollte es aufgrund von technischen Defekten oder anderen Gründen, zu einer Nichtausstrahlung des Werbespots kommen, ist der Auftraggeber nicht zur Zahlungseinstellung oder –minderung berechtigt. Es erfolgt in diesem Fall die kostenfreie Vertragsverlängerung für die Dauer des Sendeausfalls. Bucht der Auftraggeber die Werbung in mehreren Standorten, gilt  dieser Auftrag als Sammelauftrag, aber einzeln erteilt für jeden Standort. Ist in einem der bestellten Standorte die Ausstrahlung der Werbung nicht, oder nicht mehr möglich, kann der Auftragnehmer den betreffenden Standort aus dem Auftrag streichen und einen neuen gleichwertigen Stand-ort festlegen.

Sondervereinbarungen:
Es können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden bedürfen ausschließlicher der Schriftform. Während der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber schriftlich die Unterbrechung der Ausstrahlung für maximal 3 Monate beantragen. Während der Aussetzung sind keine Werbekosten vom Auftraggeber an den Aufragnehmer zu entrichten. Die vereinbarte Laufzeit verlängert sich um die ausgesetzten Monate, für welche sodann wieder die Werbekosten vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten sind.

Kündigung:
Der Vertrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit per eingeschriebenen Brief zu kündigen. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Die Vertragslaufzeit gilt als feste Laufzeit und kann nicht gekündigt oder widerrufen werden.

Zahlung:
Die Werbekosten werden vom Auftraggeber an den Auftragnehmer erstmalig im ersten Sendemonat per Lastschrift fällig. Rücklastschriftgebühren werden zurückgefordert. Gerät der Auftraggeber mit einer Teilzahlung mehr als vier Wochen in Rückstand, ist die Restauftragssumme sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat. Die Verzugszinsen werden mit 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt vom Werbevertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 
Alle Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Außendienstmitarbeiter sind nicht Inkassoberechtigt.

Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.